Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos…

Internationale Gerichtshof Den HaagDas Rechtsgutachten in Sachen Kosovo war erwartungsgemäß ambivalent ausgefallen. Zwar erklärte der Internationale Gerichtshof in Den Haag, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen internationales Recht verstoße. Anderseits sei aber nach wie vor die UN Resolution 1244, die die territoriale Integrität Serbiens unterstreicht gültig und für die internationale Staatengemeinschaft verbindlich. Jedenfalls solange keine andere einvernehmliche Regelung gefunden werde. Eine andere Regelung als eine Unabhängigkeit für den Kosovo ist aber derzeit nicht möglich. Bestenfalls ist der vornehmlich serbisch bevölkerte Teil des Kosovo eine „Manövriermasse“ für eine Einigung zwischen Serbien und dem Kosovo. Allerdings spekulieren die Serben mit der Abtrennung vom Kosovo und eine „Wiedervereinigung“ mit Serbien. Das würde allerdings die serbische Bevölkerung in den übrigen Teilen des Kosovo in einer extremen Minderheitsposition lassen. Die kosovarischen (albanischen) Politiker halten nichts von einer Abspaltung, sie denken höchstens an eine erweiterte Autonomie. Ich selbst habe in diesem Zusammenhang das Bespiel Südtirol mit der „Schutzmacht“ Österreich ins Spiel gebracht.

Entscheidend ist, dass Serbien und Kosovo sich an einen Tisch setzen und zu reden und verhandeln anfangen. Die EU und eventuell die USA sollten dabei eine vermittelnde Rolle einnehmen. Dabei ist die EU mit einer Mehrheit an Mitgliedstaaten die den Kosovo anerkannt haben aber mit 5 Mitgliedern die mehr auf der Seite Serbiens stehen besser geeignet zu vermitteln als die USA, die die Betreiber der Unabhängigkeit des Kosovo waren. Die Gespräche sollten jedenfalls ohne Vorbedingungen erfolgen. Keiner der beiden Seiten sollte schon das gewünschte Resultat als Ergebnis vorwegnehmen.