Ein neues Staatsbürgerschaftsrecht als Grundlage für Integration

Auf dem Landesparteitag letztes Wochenende wurde unter anderem ein Antrag diskutiert, der es ermöglichen sollte, den in Österreich geborenen Kindern von MigrantInnen nach einem Aufenthalt von fünf Jahren die Staatsbürgerschaft anzubieten.  Damit müsste das bestehende Staatsbürgerschaftsrecht geändert werden. Denn in Österreich gilt das Prinzip, dass sich die Staatsbürgerschaft des Kindes nach den Eltern richtet. Andere Länder haben das Prinzip „ius soli“- hier erwerben die Kinder die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes.

Nun gibt es für beide Prinzipien Argumente und in einer Welt erhöhter Mobilität kann man nie ein für alle Fälle gültiges und zufriedenstellendes Staatsbürgerschaftsrecht einrichten. Aber, da wir es mit vielen Integrationsproblemen zu tun haben, wäre die frühe Verleihung der Staatsbürgerschaft die beste Methode der Integration. Selbst wenn es eine zusätzliche Staatsbürgerschaft wäre, zu der von den Eltern übernommenen, so könnten sich diese Menschen zum Zeitpunkt der Volljährigkeit für eine der beiden entscheiden.

Der diesbezügliche Antrag wurde mit knapper Mehrheit nur zur weiteren Beratung zugewiesen und nicht angenommen, wie ich mir es gewünscht hätte. Wahrscheinlich gehen manche noch immer davon aus, dass die meisten Zuwanderer – mit ihren Kindern – wieder ins Ursprungsland zurückkehren bzw. zurückkehren sollen. Manche tun dies ja auch und dann können sie ja für die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern optieren. Andere wollen im Einwanderungsland bleiben und werden dann als in diesem Land Geborene schon von ihrer Kindheit an auch als Staatsbürger behandelt.

Diese Grundsätze sollten sowohl für europäische als auch für Zuwanderer von außen gelten. Gerade unserer Kontinent, der auf Zuwanderung angewiesen ist, sollte eine solche Offenheit und Integrationsstrategie an den Tag legen. Unabhängig davon sollten wir uns bemühen, die Binnenwanderung zu erleichtern. Gerade die jetzige wirtschaftliche Situation in einigen Ländern zeigt die Notwendigkeit von Binnenwanderung, um das Defizit von Arbeitsplätzen in einigen Ländern (z.B. Spanien) und das Defizit an ausgebildeten Arbeitskräften in anderen Ländern (z.B. Deutschland) auszugleichen.

Noch immer gibt es aber viele Hemmnisse, den europäischen BürgerInnen das „Wandern“ zu erleichtern. Ich plädiere keineswegs dafür, dass sich Länder darauf verlassen, dass für ihre BürgerInnen die Arbeitsplätze anderswo geschaffen und angeboten werden. Aber in einer dynamischen Wirtschaftsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Markt kann nicht in allen Regionen das Angebot und die Nachfrage nach Arbeit und vor allem hinsichtlich spezifischer Qualifikationen voll ausgeglichen sein. Dafür braucht es unterstützende Maßnahmen für die Mobilität, unter anderem die Mitnahme von Sozialversicherungs- und vor allem Pensionsansprüchen.

Im Europäischen Jahr der BürgerInnen sollte man über beides nachdenken: über die stärkere Integration durch ein harmonisiertes Staatsbürgerschaftsrecht und über die Verbesserungen für BürgerInnen, die zu Arbeitsplätzen wandern wollen oder müssen.