Swoboda nach „Kill Switch“ in Ägypten und Libyen: Anfrage an EU-Kommission

Swoboda Utl.: S&D-Vizepräsident will rechtliche Grundlagen in Europa einer Überprüfung unterziehen =

Wien (OTS/SK) – Innerhalb kurzer Zeit wurden heuer im Jänner und Februar in Ägypten und Libyen die gesamten modernen Kommunikationsmittel des Landes – Internet und Mobilfunk – zumindest zeitweise vom Staat vollkommen abgeschalten („Kill Switch“). Hannes Swoboda, Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, will mit einer schriftlichen Anfrage auch auf die Rechtslage in Europa aufmerksam machen. Swoboda: „Ich will vor allem Klarheit darüber, ob es zu Internet und Mobilfunk die entsprechende rechtliche Basis gibt, um Medienfreiheit in jedem Fall gewährleisten zu können.“ ****

Die Anfrage von Hannes Swoboda an die EU-Kommission im Wortlaut: „Im Jänner 2011 wurde von der ägyptischen Regierung innerhalb weniger Minuten erstmals in der Geschichte des Internet das gesamte Internet des Landes abgeschalten, im Februar gab es auch in Libyen den „Kill Switch“ des gesamten Internet des Landes. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. In Österreich gibt es eine entsprechende Regelung im Paragraph 89 des Telekommunikationsgesetzes. Offenbar gibt es hier sowie auch in anderen EU-Staaten weitreichende Möglichkeiten für die Regierung – ohne die entsprechenden nationalen Parlamente einzubeziehen.

1. Inwieweit ist ein totales Abschalten des Internet („Kill Switch“) in den EU-Staaten geregelt?

2. Sofern eine Miteinbeziehung des nationalen Parlamentes nicht vorgesehen ist: Plant die EU-Kommission eine entsprechende Aktualisierung und Harmonisierung der Rechtsvorschriften?

3. Denkt die Kommission daran, Vorschläge auszuarbeiten, um auch auf europäischer Ebene einen „Kill Switch“ zu ermöglichen?“