Swoboda: Sichere Energieversorgung auch bei Ausfall großer Versorgungskanäle
„Europa darf sich nicht erpressbar machen“
Die Mitgliedsstaaten werden durch dieses Gesetz gezwungen, nicht nur Notfallpläne zu erstellen, sondern auch ausreichend zwischenstaatliche Verbindungen und die Möglichkeit für die Umkehr des Gasflusses zu schaffen. Die EU-Kommission hat die Notfallpläne, aber auch die Durchführung der Maßnahmen zur Energiesicherheit, überprüft.
Die in den Notfällen „geschützten Konsumenten“ sind vor allem die Haushalte. Auf Druck von Hannes Swoboda sind aber auch wichtige soziale Dienste und zentrale Heizungsanlagen dazugekommen. Die nationalen und regionalen Energieversorgungspläne müssen die Versorgung für die Haushalte und Versorgungsunternehmen im Winter für 30 Tage sicherstellen – auch wenn die größte Versorgungslinie ausfällt.
Europa muss sich auf diese Weise von jeder von außen verursachten Versorgungskrise unabhängig machen und gegen jegliche Erpressbarkeit wappnen. „Selbstverständlich müssen diese internen Maßnahmen von einer Diversifizierung der Gasversorgung – etwa neue Quellen und neue Pipelines wie beispielsweise durch den Bau von Nabucco oder den Bau von Anlagen zur Umwandlung von Flüssiggas – begleitet werden“, so Swoboda.