Swoboda und Ettl begrüßen prinzipiell neue Bankenregelungen

"Ein weiterer Schritt zu strengeren Regeln der Finanzwirtschaft in der Europäischen Union ist gesetzt, aus österreichischer Sicht hätten wir aber mehr erreichen können", sagt der SPÖ Europaabgeordnete und Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Hannes Swoboda.

Unter dem Titel "Basel II" wurden heute (Mittwoch) im Plenum des Europäischen Parlaments neue Regeln für Banken beschlossen. Im Kern geht es um die Eigenkapitalanforderungen an Banken. Gegenstand von intensiven Verhandlungen war insbesondere der Prozentanteil des Selbstbehaltes bei Verbriefungen. "Bei Verbriefungen, also der Weitergabe von Kreditforderungen, soll der Verkäufer künftig mindestens fünf Prozent in den eigenen Büchern halten müssen. So soll Vertrauen zwischen Banken wiederhergestellt werden. Die sozialdemokratische Fraktion hatte ursprünglich 15 Prozent gefordert, wollte aber zugunsten der doch positiven Gesamtlösung kein Scheitern riskieren", berichtet der SPÖ Europaabgeordnete Harald Ettl. "Hier sieht man deutlich den Einfluss der Londoner City, die erfolgreich interveniert hat, den niedrigsten Satz zu bekommen", analysiert Ettl, sieht aber als positiv an, dass klare Kriterien für eine "Sorgfaltspflicht" festgeschrieben werden, die für eine ordnungsgemäße Bewertung der Risiken aus Verbriefungspositionen sorgen sollen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Aufsichtsarchitektur für Banken. Die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken übernehmen künftig nationale Aufsichtskollegien, die eng zusammenarbeiten arbeiten. "Damit soll die Vorgehensweise verschiedener nationaler Aufsichtsbehörden kohärenter und stärker werden Für den Fall, dass sich zwei nationale Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Problemfällen nicht einigen können, kann der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden einschreiten, der gestärkt wird und im Rahmen der Europäischen Zentralbank eine wichtige Rolle erhält", erläutert Ettl. Langfristiges Ziel ist dabei eine integrierte Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene für grenzüberschreitend agierende Bankgruppen.

Bezüglich Großkredite und Interbankenkredite legt die neue Regelung fest, dass keine Bank einen Kredit über mehr als 25% ihres Eigenkapitals zur Verfügung stellen darf. Das gilt auch für Kredite zwischen Banken. Ausnahmen gibt es für Banken, die Teil einer eigenen Unternehmensgruppe sind sowie für Banken mit weniger als 600 Mio. Euro Eigenkapital: Hier gilt Grenze von EUR150 Mio. Übergangsregelung für Altfälle. Bis zum 21.12.2011 soll die Regelung überprüft werden.

Eine weitere Maßnahme, mit der das Risiko für Bankgeschäfte minimiert werden soll, besteht darin, dass hybride Finanzinstrumente nur unter bestimmten Bedingungen und nur noch – in stufenweise abnehmendem Ausmaß – 30 Jahre lang als Eigenkapital zugerechnet werden dürfen. "Hybride Finanzinstrumente sind Mittel, die Elemente sowohl von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweisen und daher ein Risikopotenzial in sich tragen. Dieses Risikopotenzial haben wir damit deutlich reduziert", erläutert Ettl.

"In der kommenden Legislaturperiode werden sich die SozialdemokratInnen weiterhin und noch stärker für strengere Regeln und eine Neuordnung der Finanzwirtschaft einsetzen, die den Menschen in Europa zugute kommt", verspricht Swoboda abschließend.