Integrität und Transparenz des Energiemarkts

Herr Präsident! Ich möchte zuerst dem Kollegen Chatzimarkakis herzlich danken für seine gute Arbeit und für die gute Zusammenarbeit, die wir immer gehabt haben, was dazu geführt hat, dass wir ein gutes Ergebnis erzielt haben, natürlich in Beratung mit dem Rat und dem Kommissar.

Es geht um Konsumentenschutz, das ist schon zum Ausdruck gebracht worden. Ist es überhaupt notwendig, eine solche Verordnung zu erlassen und den Konsumenten vor Marktmissbrauch und Insiderhandel zu schützen? Ich glaube ja. Jüngste Fälle vor allem in den USA haben gezeigt, dass Marktteilnehmer sehr wohl – und das liegt fast in der Natur der Sache – immer wieder versuchen, ihre Marktmacht auszunutzen und Insiderhandel zu betreiben. Daher ist es absolut notwendig, dagegen etwas zu tun.

Wie der Kollege Gyürk schon erwähnt hat: Wir sind heute im europäischen Verbund. Energiewirtschaft ist Gott sei Dank nicht mehr eine rein nationale oder regionale Angelegenheit, sondern ein europäischer Verbund, und daher brauchen wir auch eine europäische Regelung. Das heißt ja nicht, dass nationale Behörden, insbesondere die nationalen Regulierungsbehörden, keine Arbeit mehr haben. Die Arbeit soll natürlich primär von den nationalen Behörden erledigt werden, die auch den entsprechenden Überblick über die Märkte und über die Marktteilnehmer haben, aber in enger Zusammenarbeit mit der Agentur ACER. Es ist ganz wichtig, dass hier auch der europäische Überblick gewahrt wird und gerade diese Querverbindungen und die Netzverbindungen entsprechend betrachtet werden.

Wichtig ist auch das Register. Viele von uns wollten mehr haben als nur ein Register mit Genehmigungsverfahren etc. Vielleicht hätte es zu viel Bürokratie gebracht. Wir werden sehen. Wir arbeiten jetzt einmal mit einem Register, das die entsprechenden Informationen hat und bekommt, damit auch die Regulierungsbehörden entsprechend agieren können.

Bereits angesprochen – insbesondere vom Kollegen Gyürk – wurden die Strafen und Sanktionen. Es hat keinen Sinn, gegen Marktmächte und -missbrauch vorzugehen, wenn man nicht auch gleichzeitig die Möglichkeit hat, Strafen zu verhängen. Es würde auch wenig Sinn machen, wenn in einigen Ländern die Strafen hoch und in anderen niedrig sind, so dass die Unternehmer dann in die Länder ausweichen würden, die sehr niedrige Strafen verhängen. Daher sollte im Laufe der Zeit eine gewisse Harmonisierung erreicht werden.

Der letzte Punkt betrifft die delegierten Rechtsakte. Der Kommissar hat dazu Stellung genommen. Ich wünsche Ihnen, Herr Kommissar, eine gute Hand bei den delegierten Rechtsakten und darf bei dieser Gelegenheit erwähnen, dass wir bei Ihren Aussagen betreffend Fahnen hissen und Fahnen auf Halbmast setzen die gute Hand ein bisschen vermisst haben. Denn wenn es darum geht, dass jedes Land, das eine bestimmte Aufgabe nicht erledigt, die Fahnen nur auf Halbmast setzt, müssen wir alle Länder bitten, die Fahnen auf Halbmast zu setzen. Seien wir also ein bisschen bescheidener, was diese Frage betrifft! Ansonsten, Herr Kommissar, schätzen meine Fraktion und ich Ihr Engagement in Energiefragen sehr wohl, wenn Sie sich darauf konzentrieren.

13.09.2011