Der Sache auf den Grund gehen

Die österreichischen StaatsbürgerInnen können ebenso wie alle in Österreich lebenden Menschen verlangen, dass die österreichischen Behörden korrekt vorgehen.
In der vergangenen Woche tagten in Brüssel erneut verschiedene Ausschüsse parallel. Das betraf vor allem jene Ausschüsse, in denen ich selbst Mitglied bin: den außenpolitischen Ausschuss, den Industrie-, Entwicklungs-, Forschungs- und Energieausschuss sowie den Sonderausschuss zur Untersuchung der Aktivitäten des CIA auf europäischem Boden.

Österreich im CIA-Ausschuss

In diesem Sonderausschuss stand diesmal Österreich auf der Tagesordnung. Der bekannte Journalist Otmar Lahodinsky hat mehrere Fälle untersucht, in denen legal in Österreich lebende Ausländer im Ausland, allerdings auch nicht zuletzt aufgrund von Informationen aus Österreich, gefangen genommen worden sind, mehrere Monate in verschiedenen Gefängnissen im Ausland zugebracht haben und dort zum auch Teil gefoltert worden sind.
Der Hinweis, dass es sich nicht um österreichische Staatsbürger gehandelt hat, kann dabei nicht als Entschuldigung dafür dienen, dass österreichische Behörden entweder weggeschaut oder die betreffenden Maßnahmen aktiv unterstützt haben. Entweder liegt gegen diese Personen etwas vor, beispielsweise dass sie an Vorbereitungen von terroristischen Attentaten beteiligt sind – in diesem Fall müssten auch die österreichischen Behörden etwas unternehmen. Oder es liegt nichts vor. Dann kann es auf keinen Fall so sein, dass wir von Seiten der österreichischen Behörden Unterstützung dafür geben, dass diese Personen im Ausland auf der Reise aus Österreich gefangen genommen und vor allem auch gefoltert werden.

Behörden müssen korrekt vorgehen

Derartige Vorfälle müssen wir aus meiner Sicht noch genauer untersuchen. Es muss eine Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten geben, das ist absolut notwendig und unbestritten. Diese müsste allerdings seitens des österreichischen Parlaments bzw. der jeweiligen nationalen Parlamente stärker überwacht werden. Vor allem können die österreichischen StaatsbürgerInnen ebenso wie alle in Österreich lebenden Menschen verlangen, dass die österreichischen Behörden korrekt vorgehen.
Dort, wo Verdächtigungen bestehen, müssten die Behörden diese auch selbst untersuchen und dürfen die Verantwortung nicht auf andere abschieben. Und dort, wo Verdächtigungen nicht begründet werden können, darf es keinerlei Kooperationen geben, die nicht mit den Menschenrechten übereinstimmen. Aus meiner Sicht hat der Staat zumindest in Europa auch die Verpflichtung, für legal im Inland Befindliche eine Schutzfunktion auszuüben, d.h. zu verhindern, dass Rechte, die jedem zu gewährleisten sind, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft entsprechend respektiert werden.

Energie-Außenpolitik

Im für Energiefragen zuständigen Ausschuss und zum Teil auch im außenpolitischen Ausschuss haben wir verschiedene Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Orientierungen auf dem Gebiet der Energie und der Energie-Außenpolitik vorbereitet. Heute ging es um die Frage, wie eine erhöhte Sicherheit bei nuklearen Anlagen angewendet werden kann. Das ist ein äußerst heikles Thema.
Einerseits ist nicht beabsichtigt – jedenfalls nicht von uns, den österreichischen Abgeordneten und jenen KollegInnen, die ähnlich denken -, dass die Laufzeit von Kernkraftwerken durch entsprechende Fördermittel der Europäischen Union verlängert werden soll. Andererseits ist es durchaus angebracht mitzuhelfen, dass die Europäische Union dort, wo Sicherheitsmängel bestehen, diese aber behoben werden können, unterstützend eingreift, und zwar im Interesse der Sicherheit aller – nicht nur der Bevölkerung der betroffenen Länder, sondern der Europäischen Union insgesamt.

Brüssel, 12.10.2006