Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten begrüßt das Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts

HannesDas deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute über eine Klage von einer Gruppe von Politikern und Bürgern über die Vereinbarkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Fiskalpaktes mit dem deutschen Grundgesetz entschieden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ab und gab bekannt, dass der ESM mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, solange der vorgegebene Haftungsrahmen der Bundesrepublik in Höhe von €190 Milliarden nicht überschritten wird und die umfassende Unterrichtung und Beteiligung des Bundestages und Bundesrates gewährleistet ist .

Im Hinblick auf die Entscheidung sagte Hannes Swoboda, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Sozialdemokraten:

„Die antieuropäischen Kräfte in Deutschland haben erneut eine deutliche Niederlage erlitten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Entscheidung, die die Notwendigkeit des europäischen Zusammenhalts unterstreicht.

„Sicher zeigt das Bundesverfassungsgericht die Grenzen unter der gegenwärtigen deutschen Verfassung auf. Das zeigt die Notwendigkeit, mit Bedacht und gründlicher Vorbereitung, die EU und die nationalen Verfassungen auf ein neues, handlungsfähiges Europa vorzubereiten.

„Neben einer europäischen Verfassung brauchen wir auch angepasste, nationale Verfassungen. Aber all dies braucht Zeit und eine gründliche, europäische Debatte mit den europäischen Bürgern und Bürgerinnen“.