Leichtfried/Swoboda: Roma besser integrieren statt diskriminieren

Scharf kritisierten die beiden SPÖ-Europaabgeordneten Jörg Leichtfried und Hannes Swoboda gestern bei einer Aussprache im Europäischen Parlament die Einrichtung einer Datenbank für Fingerabdrücke von Roma in Italien. "Dieser Vorgang ist klar diskriminierend und kann von der EU so nicht hingenommen werden. Er widerspricht den Prinzipien der Nichtdiskriminierung in der EU", so Leichtfried und Swoboda.

Swoboda erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Sozialdemokratische Fraktion schon lange einen eigenen EU-Kommissar eintritt, der sich der Frage der Roma annimmt. "Wir benötigen eine klare und umfassende Strategie in dieser Frage. Es wäre sinnvoll, wenn diese Thematik bei einer Person innerhalb der EU gebündelt wäre. Die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken ist kein Weg, um die Schwierigkeiten zu lösen und der zunehmenden Fremdenangst gerade gegen Mitglieder der Volksgruppe der Roma in mehreren Ländern der EU, nicht nur in Italien, entgegenzutreten." In diesem Zusammenhang befürwortet der SPÖ-Europaabgeordnete das in der letzten Woche präsentierte Sozialpaket der EU-Kommission, das sich unter anderem auch mit der Roma-Frage auseinandersetzt. Er fügt allerdings gleichzeitig hinzu, dass es in dem Papier an konkreten Vorschlägen mangelt.

"Das Abnehmen von Erkennungsmerkmalen für bestimmte Bevölkerungsgruppen erinnert an Zeiten, die bereits lange überwunden sein müssten", kritisiert Leichtfried die Maßnahmen. "Es ist ein Skandal, allerdings ein wenig verwunderlicher, dass dies gerade unter einem Regierungschef Berlusconi geschieht, der für seine unsensiblen Aussagen in diese Richtung bekannt ist", verweist Leichtfried auf frühere Aussagen des italienischen Regierungschefs in Richtung des derzeitigen Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Martin Schulz. "Diese Gesetzesmaßnahme, Register für bestimmte Personengruppen einzuführen, ist klar als Diskriminierung auf Grund der Ethnizität einzustufen widerspricht nicht nur EU-Regelungen, sondern auch dem italienischen Gesetz. Der Gesetzestext auf den sich die Vorgangsweise bezieht und an den sie angelehnt ist, sieht keine Maßnahmen auf Grund ethnischer Fragestellungen vor", stellt Leichtfried abschließend fest.