Swoboda/Leichtfried: Orban hat Chance eines echten Neustarts heute verspielt

hannes 6Utl.: Mediengesetz in Ungarn widerspricht den Prinzipien der modernen Demokratie =

Wien (OTS/SK) – Die beiden SPÖ-Europaabgeordneten Hannes Swoboda und Jörg Leichtfried kritisieren die Ausführungen von Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban heute, Mittwoch, im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg. „Orban hat heute seine Chance für einen echten Neustart für die ungarische Ratspräsidentschaft leider verspielt. Er will Medien weiter unter Kontrolle eines selbst installierten Gremiums halten und hat nicht verstanden, dass das einer europäischen Demokratie unwürdig und verantwortungslos ist“, so Swoboda, Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. ****

„Damit mindert der ungarische Premierminister die Möglichkeiten der EU, weltweit für Demokratie und Medienpluralismus einzutreten“, bedauert Swoboda und stellt hinsichtlich des historischen Bezugs in Orbans Rede klar: „Wenn Premierminister Orban auf die ungarische Revolution 1956 Bezug nimmt, dann möchten wir ihn daran erinnern, dass das eine Revolution für Freiheit und Pluralismus auch der Medien war. Heute versucht die ungarische Regierung genau diese Ziele und Erfolge der Ungarischen Revolution wieder in Frage zu stellen.“

SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried will nun von der EU-Kommission ein umso rascheres und engagierteres Vorgehen. „Demokratie bedeutet auch, dass die Medien die Mächtigen kontrollieren – und nicht umgekehrt, wie derzeit in Ungarn“, so Leichtfried. Er erinnert daran, dass der ungarische Medienrat nur von Mitgliedern der Orban-Regierung besetzt ist und nicht durch eine Wahl oder durch Vertreter von Opposition und NGOs ergänzt ist. „Weiters widerspricht die Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung dem Prinzip der Meinungsfreiheit. Die Ausgewogenheit ist zudem nicht näher definiert. Sie wird lediglich vom Orban-Medienrat bestimmt“, erläutert der EU-Abgeordnete. Drittens widersprechen die vom Medienrat zu verhängenden Strafen bis zu 750.000 Euro dem Prinzip des freien und fairen Verfahrens.