Erfolgreicher Endspurt

In der letzten Arbeitswoche der laufenden Gesetzgebungsperiode sind zentrale Entscheidungen für die Zukunft Europas gefallen.
Die letzte Arbeitswoche dieser Gesetzgebungsperiode ist vorüber. Wichtige Entscheidungen sind noch gefallen. Einerseits konnten wir den Gesetzgebungsprozess hinsichtlich der transeuropäischen Netze nach einem Kompromiss mit dem Rat abschließen. Dabei konnten wir (d.h. vor allem Maria Berger und ich) einen großen Erfolg erzielen: Die Bahnstrecke Prag – Budweis – Linz wurde zusätzlich ins Netz aufgenommen, mit einem EU-Finanzierungsanteil für die grenzüberschreitende Strecke.

Weichenstellende Erfolge

Und was die zweite Lesung der "Wegekostenrichtlinie" betrifft, so erzielte ich einen Erfolg mit einem Antrag, der die EU-Kommission zwingt, konkrete Berechnungsvorschläge für die Berichtigung externer Kosten bei der Mautberechnung vorzulegen. Ohne solche Vorschläge bleibt nämlich der Grundsatz, die Umweltkosten zu berücksichtigen, totes Recht. Auch das zweite Eisenbahnpaket wurde nun formell abgeschlossen. Es könnte dem Güterverkehrsmarkt auf der Schiene einen deutlichen Anstoß geben, vor allem dann, wenn es zur Beschlussfassung für ein tragfähiges, die Umweltkosten berücksichtigendes Mautsystem kommt.

Schlag ins Gesicht Europas, aber auch der Türkei

Abgesehen davon habe ich vor allem an einer Debatte über die transatlantischen Beziehungen und über die Türkei teilgenommen. Letzteres ergab sich auf Grund der Entscheidung eines türkischen "Staatssicherheitgerichts", Leyla Zana, eine frühere "kurdische" Abgeordnete und Sacharov-Preisträgerin des Europäischen Parlaments, weiter im Gefängnis zu belassen – und zwar trotz einer Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht Europas, aber auch ins Gesicht der jetzigen türkischen Regierung. Man sieht aber daran, wie weit die Türkei von der Umsetzung der jüngst beschlossenen relativ europäischen Gesetzte entfernt ist. Die jüngste Gerichtsentscheidung darf trotzdem nicht zur Unterbrechung, sondern muss zur Fortsetzung des Reformprozesses führen.
Wien, 24.4.2004